Als Verkäufer:in musst du keine Angst vor unbegründet Rückläufern oder Haftung für Schäden am Rad haben.
Sollte eine Käufer:in der Meinung sein, dass dein an ihn verkauftes Rad von den Informationen der Verkaufsanzeige abweicht, beurteilen wir dies in letzter Instanz.
Nur wenn die Informationen in deiner Verkaufsanzeige deutlich vom echten Zustand des Rades abweichen, wird der Verkauf an dich rückabgewickelt.
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.